Prof. Dr. med.

Clemens Cording


Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Facharzt für Psychotherapeutische Medizin

Forensische Psychiatrie (Zivilrecht)

- Testierfähigkeit (§ 2229 IV BGB)
- Geschäftsfähigkeit (§ 104, 105 BGB)
- andere Zivilrechtsgutachten und Beratungen nur nach Vereinbarung
Spezialist für posthume
Zivilrechtsgutachten








Procedere


1.) Gerichtsgutachten:

Zu den genannten zivilrechtlichen Fragestellungen bin ich bundesweit als zertifizierter und vereidigter forensisch-psychiatrischer Sachverständiger tätig.

Wegen hoher Auslastung bitte ich vor Auftragserteilung um Voranfrage bzw. Vereinbarung eines Telefontermins per E-Mail. Darauf antworte ich in der Regel innerhalb eines oder weniger Tage. Briefpost erreicht mich oft erst spät und kann zu unliebsamen Verzögerungen führen.


2.) Privatgutachten bzw. Beratungen:

Für Rechtsanwält*innen übernehme ich auf meinen Spezialgebieten auch forensisch-psychiatrische Expertisen zur primären Einschätzung eines Falles, zur argumentativen Vorbereitung eines Zivilprozesses oder zur methodenkritischen Beurteilung bereits vorliegender Gutachten, soweit mir dies zeitlich möglich ist. Ebenso wie bei Gerichtsgutachten arbeite ich auch hier strikt nach bestem Wissen und Gewissen, unparteiisch und so objektiv wie möglich allein auf der Basis der mir anwaltlich zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen. Der Auftrag wird ausschließlich zwischen der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt und mir geschlossen. Ich arbeite nach Zeithonorar (jede volle 1/4 Zeitstunde wird berechnet), hinzu kommen Schreibkosten für das Sekretariat und die Umsatzsteuer; im Regelfall ist eine angemessene Vorauszahlung zu leisten.

Aus Zeit- und aus Kostengründen erstelle ich zunächst immer eine nur kurz begründete schriftliche Einschätzung des Sachverhalts, wie er sich aus den Unterlagen für mich darstellt. Diese erste Einschätzung ist allein für den internen Gebrauch bestimmt; sie ist i.d.R. innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Unterlagen möglich. Ausgehend von dieser ersten Einschätzung kann mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin vereinbart werden, dass ich ein ausführlich begründetes schriftliches forensisch-psychiatrisches Fachgutachten erstelle, das auch gegenüber Dritten verwendet werden kann. Wegen des für ein förmliches Gutachten benötigten Zeitaufwands ist hierfür eine genaue Terminabsprache erforderlich.



3.) Vorträge/Seminare:

Hier bitte ich um Vorklärung und Terminabsprache möglichst einige Monate im Voraus per E-Mail.